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Ehescheidung / Ehetrennung

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Einleitung: Scheidung / Trennung

Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung
Stichworte:
Ehescheidung, Ehetrennung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Scheiden tut weh. Wenn es in der Ehe harzt und die Eheprobleme zunehmen, kann eine Ehescheidung unumgänglich sein.

Eine Scheidung ist oft eine sehr komplexe juristische Angelegenheit – und eine emotionale dazu. Diese Webseite vermittelt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Themenbereiche zu Trennung und Ehescheidung und veranschaulicht die gerichtlichen Verfahren.

Trennung / Scheidung

Ehescheidung: Trennung (Auszug)


» 
Trennung (Auszug eines Ehegatten)Unter Trennung versteht man deshalb die Aufhebung des gemeinsamen Ehegattenhaushalts mit oder ohne Mitwirkung eines Gerichts.
   
Ehescheidung: Scheidung
» Ehescheidung
Scheidung bedeutet Auflösung der Ehe durch Gerichtsurteil.

Einvernehmliche vs. strittige Scheidung

Scheidung einvernehmlich

Gänzliches Einvernehmen

Sind sich die Eheleute über die Scheidung und die Nebenfolgen der Scheidung einig, so können sie eine Scheidungskonvention schliessen und beim Gericht ein Gesuch auf Scheidung auf gemeinsames Begehren stellen (ZGB 111). Das Gericht prüft die Vollständigkeit und Angemessenheit der Scheidungskonvention (Genehmigung).

» Scheidungskonvention 

Einvernehmen zumindest betreffend Scheidung an sich

Können sich die Eheleute über die Scheidung an sich verständigen, nicht aber über (sämtliche) Nebenfolgen der Scheidung, so können Sie beim Gericht eine Scheidung auf gemeinsames Begehren mit eigenen Anträgen zu den strittig gebliebenen Nebenfolgen stellen (ZGB 112). Über geeinigte Nebenfolgen können Sie eine Teilkonvention schliessen, welche wiederum der Genehmigung des Gerichtes unterliegt; über strittig gebliebene Nebenfolgen entscheidet das Gericht.

» Scheidungsgründe

» Scheidung auf gemeinsames Begehren

» Scheidungskonvention 

Scheidung strittig

Will nur ein Ehegatte die Scheidung, so muss er eine Klage auf Scheidung einleiten. Hierzu stehen ihm folgende Möglichkeiten offen:

  • Regelfall: Klage auf Scheidung nach Ablauf einer Trennungszeit von 2 Jahren (ZGB 114);
  • Ausnahmefall: Klage auf Scheidung wegen Unzumutbarkeit der Ehe aufgrund schwerwiegender Gründe, die nicht dem Scheidungskläger zuzurechnen sind (ZGB 115).

» Scheidungsgründe
» Faktische Trennung
» Eheschutz
» Scheidungsklage nach Ablauf der Trennungsfrist
» Scheidungsklage aufgrund Unzumutbarkeit

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