LAWINFO

Ehescheidung / Ehetrennung

QR Code

Scheidungsgründe

Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung
Stichworte:
Ehescheidung, Ehetrennung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Übersicht

Das Scheidungsrecht sieht drei Scheidungsgründe vor:

Scheidungsgründe  

Einvernehmliche Scheidung

(Scheidung auf gemeinsames Begehren)

ZGB 111 – 112  

Strittige Scheidung

(Scheidungsklage)

ZGB 114 – 115

ZGB 111

vollständige Einigung, d.h. Einigung über Scheidungspunkt und sämtliche Nebenfolgen der Scheidung  

ZGB 112

Teileinigung, d.h. Einigung zumindest über Scheidungspunkt

ZGB 114

nach 2 Jahren Getrenntleben vor Scheidung  

ZGB 115

weniger als 2 Jahre Getrenntleben bei Unzumutbarkeit des Abwartens der Trennungsfrist  

Vollständige Regelung der Nebenfolgen in Scheidungskonvention Vollregelung oder Teilregelung der Nebenfolgen durch Scheidungsgericht Regelung der Nebenfolgen in Scheidungskonvention oder durch Scheidungsgericht   Regelung Nebenfolgen durch Scheidungsgericht

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.