Die Ehegatten bleiben trotz Trennung gegenseitig erbberechtigt.
Das gesetzliche Erbrecht und eine allfällige Begünstigung aus Erbverträgen fallen erst mit der Rechtskraft der Scheidung dahin.
Informationen zu Trennung und Scheidung von Ehegatten nach Schweizer Recht
Die Ehegatten bleiben trotz Trennung gegenseitig erbberechtigt.
Das gesetzliche Erbrecht und eine allfällige Begünstigung aus Erbverträgen fallen erst mit der Rechtskraft der Scheidung dahin.
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