Der Entscheid des Eheschutzgerichtes kann mit einem ordentlichen Rechtsmittel (Berufung) an die obere kantonale Instanz weitergezogen werden (Berufungsinstanz) und der Entscheid der 2. Instanz (unter gewissen Voraussetzungen) an das Bundesgericht.
Rechtsmittel gegen Eheschutz-Entscheid
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